Wie ForgeRock und gematik als Anbieter die elektronische Patientenakte (ePA) konzipiert haben, um sie sicher zu machen

Für die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) von großer Bedeutung. E-Health wird ein immer wichtigerer Teil der medizinischen Versorgung in Deutschland, der für alle Versicherten offenstehen muss. Ab dem 1. Januar 2021 sind Krankenkassen nun verpflichtet, ihren Versicherten eine ePA anzubieten und die Suche nach passenden Anbietern wächst. Doch nach wie vor wird das Thema kontrovers diskutiert:

Auf der einen Seite wird die Umsetzung der ePA als ein echter Meilenstein im Gesundheitswesen wahrgenommen, denn viele Informationen der Versicherten – beispielsweise welche Medikamente ein Patient nimmt, welche Vorerkrankungen er hat und wie die früheren Behandlungen verliefen – liegen derzeit immer noch ausschließlich in den Informationsverwaltungssystemen der medizinischen Einrichtungen (Arztpraxis, Krankenhaus usw.), die diese Daten erfasst haben. Auf diese Daten kann nur innerhalb dieser Einrichtungen zugegriffen werden. Weder Ärzte anderer Einrichtungen noch der Patient selbst können darauf direkt zugreifen. Dies hat nicht nur Mehrkosten und administrative Ineffizienzen zur Folge, sondern bedeutet auch auf Patientenseite eine schlechtere Gesundheitsversorgung als das heutzutage der Fall sein müsste. 

Auf der anderen Seite ist die zugrundeliegende Infrastruktur nicht trivial und viele sorgen sich um die Sicherheit der Daten, die in einer solchen elektronischen Patientenakte vorgehalten werden, denn diese sind natürlich höchstsensibel. gematik als Kompetenzzentrum und Dienstleistungsunternehmen für das Gesundheitswesen und ForgeRock als führender Anbieter von digitalen Identitätslösungen, einem zentralen Bestandteil der ePA-Architektur, geben in diesem Artikel einen Einblick darüber, wie eine zukünftige ePA auf Basis von State-of-the-Art Standards umgesetzt werden kann und wie sie dem Patienten die volle Souveränität über seine Daten garantiert und dabei seinem Recht auf Einsicht seiner Daten und dem Recht, seine Daten flexibel mit Dritten teilen zu können, in besonderer Weise gerecht wird.

Laden Sie sich diesen Artikel, der am 15. Mai in der Fachzeitschrift vb Versicherungsbetriebe erschienen ist, kostenlos herunter.